Vereinbarkeit
von Familie, Pflege und Beruf

In die Situation einen Familienangehörigen versorgen und betreuen zu müssen, kann jeder von uns kommen – unabhängig von unserem Alter und unserem Geschlecht. Jedoch denkt man hier in erster Linie an die Betreuung von Kindern. Was aber passiert, wenn an Stelle der Kinder die eigenen Eltern Unterstützung und Pflege benötigen? Wer ist in dieser Situation für die hilfebedürftigen Eltern da? Wer kümmert sich und gibt vielleicht sogar seinen Beruf (zeitweise) auf? Wie können in dieser Phase Pflege und Erwerbstätigkeit miteinander in Einklang gebracht werden?

Fragen, die angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland immer vordringlicher werden. So sind es heute bereits 40 % der familiär pflegenden Angehörigen, die gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Diese Doppelbelastung aus Pflege und Erwerbstätigkeit ist aber nicht nur für die Beschäftigten schwer zu bewältigen und kann zu Krankheit bis hin zur Arbeitsaufgabe führen. In Anbetracht der demographischen Entwicklungen mit all seinen Folgen für die Unternehmen und hier insbesondere dem zunehmenden Fachkräftemangel, wird diese Problematik zunehmend auch für Betriebe relevant. Denn ihnen droht hierdurch unter Umständen ein (zeitweiser) Verlust an qualifizierten und eingearbeiteten Arbeitskräften, der innerbetrieblich unter Umständen nicht mehr zu kompensieren ist.

Die Erkenntnis, dass es die Mitarbeiter sind, die die wichtigste Ressource eines Unternehmens darstellen, kommt dann zu spät. Dennoch gibt es noch viele Unternehmen, die dies zum Teil nicht erkannt haben bzw. nicht adäquat hierauf reagieren. Dabei gibt es heute schon viele gute Beispiele aus der Praxis, die zeigen, dass man innerbetriebliche Abläufe familienfreundlicher gestalten kann, auch in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit.

Arbeitgeber sind gefordert, das eigene Unternehmen zukünftig nicht mehr nur für Kunden interessant zu gestalten sondern werden auch immer häufiger damit konfrontiert, dass sie das eigene Unternehmen für potentielle und derzeitige Arbeitnehmer attraktiv darstellen und ausgestalten müssen. Sie müssen ihr Unternehmen mittels eines gezielten Personalmarketings auf die Herausforderungen des demographischen Wandels vorbereiten, um auch zukünftig in einem immer härter werdenden Wettkampf um geeignete Mitarbeiter bestehen zu können.

Eine Möglichkeit in diesem Sinne bietet den Unternehmen die Erarbeitung und Implementierung eines Konzeptes zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit, da zukünftig immer mehr Arbeitnehmer vor der Entscheidung stehen werden ob und wenn ja in welchem Umfang sie nahe Angehörige im Bedarfsfall pflegen wollen oder gar müssen. Kann ein Arbeitgeber hierzu ein schlüssiges und attraktives Konzept vorlegen, lebt und kommuniziert dieses entsprechend, dann kann es als Teil eines umfassenderen Personalmarketingkonzeptes seine positive Bedeutung erfahren und dem Unternehmen als Voraussetzung zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit qualifizierten und motivierten Mitarbeitern dienen.

Die Folgen der Unvereinbarkeit von Pflege und Beruf

Gründe für eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit gibt es viele. In jungen Jahren ist es häufig die Familienphase und die Erziehung der Kinder, die erwerbstätige Menschen dazu bewegt zu pausieren. In späteren Jahren ist es vielfach die Sorge um die alten, kranken und hilfebedürftigen Eltern oder die Unterstützung eines erkrankten Ehepartners.

Es gibt aber auch Mitarbeiter, die sich aus unterschiedlichsten Motiven heraus entscheiden nicht zu pausieren. Diese Mitarbeiter stehen vor der Herausforderung beide Tätigkeiten – die Erwerbstätigkeit sowie die Aufgaben, die sich z.B. aus der Pflegeübername heraus ergeben – miteinander vereinbaren zu müssen.

Wenn Pflege und Erwerbstätigkeit nicht in Einklang zu bringen sind, dann hat dies zum Teil deutliche Auswirkungen. Betroffen sind nicht nur die Pflegenden und die Pflegebedürftigen selbst, eine Unvereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf die Gesellschaft insgesamt.

In ihrer Expertise für die Sachverständigenkommission für den 5. Altenbericht der Bundesregierung bezüglich der Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit trugen Barkholdt und Lasch (vgl. Barkholdt/ Lasch 2004, S. 17) folgende Auswirkungen einer Unvereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit zusammen:

Gesellschaftliche Auswirkungen

• Zunahme an sozialer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, zwischen Älteren, zwischen Haushalten (mit und ohne Lebenspartner / Kinder/ pflegebedürftige Angehörige)
• Verlust der Lebensqualität älterer Menschen
• Gesellschaften müssen sich an ihrem Umgang mit Hilfebedürftigen messen lassen, soziale Ausgrenzung und Unterversorgung Älterer rührt an die Grundlagen von Demokratie und Gerechtigkeit

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

• Beschäftigungsverluste (im Pflegedienstleistungsbereich, Fachkräftemangel in den Betrieben, demographischer Wandel)
• Wachsendes Armutsrisiko Älterer und künftig Älterer (Pensionpenalty, Verarmung durch Pflegebedürftigkeit und stationäre Unterbringung)
• Kosten eines Vorrangs stationärer Pflege

Betriebliche Auswirkungen

• Fehlzeiten
• Unkalkulierbare Ausfälle
• Eingeschränkte Produktivität
• Verschleiß der Arbeitskraft
• Fluktuation
• Verlust von betrieblichem Erfahrungswissen

Individuelle Auswirkungen

• für die Gepflegten
• Verlust von Lebensqualität und Entscheidungsspielräume
• Verluste bei der Qualität der Pflege
• Armutsrisiko durch Heimeinweisung

• für die Pflegenden
• Einkommenseinbußen durch höhere Aufwendungen im Rahmen der familiären Pflege
• Einkommenseinbußen durch Einschränkungen oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Arbeitsplatzrisiko, Arbeitsplatzverlust)
• Humankapitalverlust
• Belastung und gesundheitliche Risiken durch hohe Pflegebelastungen, dadurch Einschränkungen oder Verlust der Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit
• Verlust an sozialen Kontakten und Lebensqualität

Literatur: Barkholdt, Corinna; Lasch, Vera (2004): Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit, Expertise für die Sachverständigenkommission für den 5. Altenbericht der Bundesregierung, Dortmund und Kassel